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Cake day: June 13th, 2023

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  • Stimmt, es ist eine stark ausgeprägte Bubble.

    Zu den genannten Zielen der LG:

    1. Ich bewege mich immer seltener auf Autobahnen, daher könnte mir die Einschränkung auf 100km/h nahezu egal sein. 100km/h finde ich beim aktuellen Stand der Technik definitiv zu langsam. Könnte mich mit 140 oder 160 sicher anfreunden. Meine Erwartung wäre jedoch, dass andere Anforderungen oder Vorschriften angepasst würden. Geringere Anforderungen in der Theoretischen Prüfung u. Pflichtstunden beim Führerschein und Aufhebung des Rechtsfahrgebot inkl. Rechtsübetholtverbot. Nur um ein paar Möglichkeiten zu nennen. Wenn ich mit 150-170km/h auf der Autobahn unterwegs bin, zähle ich zu den schnelleren Fahrzeugen. Die paar Spinner mit 200km/h oder mehr stellen auf den von mir befahrene Abschnitten keinesfalls die Masse. (Sind meist keine Nebenstrecken.) Grundsätzlich fände ich anstatt der Tempobeschränkung eine starke, spürbare Preiserhöhung auf verbrauchte Energie für private bzw. Freizeit-Mobilität für besser. Das würde unnötige motorisierte Fahrten jeglicher Art reduzieren und den Zweck von Autobahnen, Personen oder Güter schneller von A nach B zu transportieren, nicht entgegen wirken. Die Reduktion von unnötigen Fahrten halte ich für ein wichtigeres Ziel.

    2. Der größte Nutzen eines 9,- bis x€-Ticket ist IMO der Pauschalpreis, ohne sich regelmäßig mit Unterschied. Tarifsystemen pro Fahrt auseinandersetzen zu müssen. Bei Für Pendler ist es pure Subvention. Den größten Nachteil dieses subventionierten Pauschaltickets sehe ich darin, dass es keinen Anreiz bietet unnötige Fahrten zu unterlassen.

    Meine Erwartung an den ÖPVN wäre jedoch, dass dieser sich mittelfristig aus Ticketpreisen selbst tragen kann. Denn eine Umverteilung wirkt nur so lange, wie es größere Unterschiede gibt. Gerne können wir die unter Punkt1 erwähnte Preiserhöhung im Individualverkehr für eine Subvention nutzen. Werden die Einnahmen hierdurch jedoch geringer, müssten die Mittel über die Ticketpreisen ausgeglichen werden. Andernfalls leidet die Qualität. Das endet im aktuellen ÖPVN-Konzept zwangsläufig in höheren Preisen als beim Individualverkehr. (längere Strecke, aktuell noch Leerfahrten und zusätzliche Verwaltung) IMO ist der reine Anstieg der Nutzung des ÖPVN durch das 49,- Ticket noch kein Erfolg, sofern wir uns nun alle 2 Jahre über dessen Finanzierung streiten werden. (oder “Hochverdiener” /“Vermögende” jährlich neu definieren werden. ) Den größten Nachteil dieses subventionierten Pauschaltickets sehe ich darin, dass es keinen Anreiz bietet unnötige Fahrten zu unterlassen. Eine Pauschale pro Fahrt und Linie wäre besser.

    1. Zum Gesellschaftsrat stehe ich relativ neutral, sofern dessen Einführung durch mit einer Reduzierung der Anzahl von Abgeordneten einhergeht. Denn ich sehe es als klare Aufgabe der Abgeordneten ihren Wahlkreis und alle Bürger dort zu vertreten. Leider neigen wir dazu Probleme durch ein Hinzufügen von etwas zu lösen. Eine bessere Representation des Volkes oder besseres Fachwissen, wird ein Gesellschaftsrat nicht zwingend mitbringen.

    Die Methoden der LG halte ich eher für falsch. Würden die Aktionen als angemeldete Demos laufen sähe ich kein Problem.

    FFF war IMO bisher erfolgreicher. Sie haben es geschafft, das Thema “Klimawandel” in der Politik zum Wahlthema zumachen. Das würde mit friedlichen Mitteln ohne andere zu stören erreicht. Die LG setzt auf Provokation und gesellschaftliche Spaltung. Sie trifft Menschen, die in ihrer aktuellen Position zum Teil keine andere Chance und genauso wenig direkten Einfluß auf die aktuellen Entscheidungen haben. Ich unterstelle in vielen der Aktionen gezielt Unfriede erreichen zu wollen, um diesen als Druckmittel einzusetzen. Das wird einen verärgerten Kraftfahrer, wahrscheinlich eher zur Wählerschaft der falschen Partei bringen. Zum Glück trifft das nicht für alle Aktionen der LG zu.


  • Ich bin selbst unentschieden, umso mehr ich die Statements hier gelesen habe, neige ich jedoch eher zu einer Kennzeichenpflicht. Ein klobiges Kennzeichen an meinen eher sportlichen Räder kann ich mir aktuell nicht vorstellen. An den mittlerweile üblichen Radhelm habe ich mich jedoch auch gewöhnt.

    Ich würde dieses jedoch ans Rad koppeln anstatt an den Nutzer. Jedes neu gekaufte Rad hat bereits eine Seriennummer, die meist auch auf der Rechnung erfasst wird. Ein zusätzlich. Kennzeichen wäre hier kein Problem. Die vorgeschlagene Online Registrierung kann bereits vom Händler durchgeführt werden. Somit bräuchte man nur eine Überganglösung und Zeitraum für Bestandsräder. Der Käufer hat sicher ein Eigeninteresse, dass bei Weitergabe das Rad auch umgemeldet wird. Das Kennzeichen sollte einfach gleich bleiben.

    Neben der besseren Möglichkeit einer Ahndung von Verstößen während der Nutzung gäbe es Vorteile bei dauerhaft falsch abgestellten Rädern. Oder einfach falsch entsorgten Rädern. Ich würde vermuten, dass der eingetragene Eigentümer sich sorgfältiger um sein Eigentum kümmern würde. Z. B. Vandalismus konsequenter melden, das Schrottrad auch abholen usw.



  • Du hast genauso das Recht auf der rechten Seite nach vorn zu fahren, wie auch ein Kraftfahrzeug rechts abbiegen darf. Du hast die Pflicht nicht zu schnell und unvorsichtig in und aus dem Toten Winkel zu fahren und dem Kraftfahrer eine angemessene Reaktionszeit zu lassen, wie das Kraftfahrer sich durch Aufmerksamkeit beim (Liks)-Überholen mit Spiegel und Schulterblick vergewissern muss, dass er niemanden gefährdet.

    Es ist hier völlig egal, wie zerdtörbar man ist!

    Da sich gehäuft hat, dass gerade bei Bussen und LKW einer von beiden die Situation falsch eingeschätzt hatte, wurde im Juni letzten Jahres für Busse und Lkw ein Abbiegeassistent verpflichtend, der auf im Totem Winkel stehende Fußgänger oder Fahrradfahrer aufmerksam macht. Das entbindet beide Verkehrsteilnehmer nicht von der gegenseitigen Rücksicht und dem Versuch die Situation des anderen zu verstehen.

    Ich kann mit dem Begriff “Idiot” mitgehen, wenn man sich in den Toten Winkel eines Bus stellt, nur weil man das recht dazu hat.



  • Genau das wird doch das Prinzip des BGE. Keiner hat individuelle Bedürfnisse. Nur jene, die für den allgemeinen Bedarf vorgesehen sind. (Wer auch immer dies definieren kann/wird.) Ist man nicht zufrieden mit dem “Standard”, kann man sich dafür einsetzen und sich mehr erarbeiten. Dad wird nur schwieriger, denn Du gibst von dem zusätzlichen erarbeiteten Wert auch mehr ab und Du solltest wenig davon sparen, das wird ab eine bestimmten Wert extra besteuert. Verlasse Dich besser auf die Absicherung über das BGE.

    Ich sehe beim BGE kein Finanzierungsproblem, insofern man es nach demAbschmelzen der Bestandsvermögen auf ein maximales Schonvermögen weiterhin mit den Einkommen finanzieren kann. Die Ausgleichfinanzierung wird “Der Markt” über Kaufwertverlust lösen. Wird die Finanzierung des BGE unerwartet knapp werden wir eine Lösung finden. Ein unterschiedliches GE je nach Bedürftigkeit und Leistungfähigkeit inkl. der staatl. Kontrolle bzw. Verwaltung wäre möglicherweise der erste Schritt.

    (Bin mir nicht sicher ob ich ein /s setzen soll. Eventuell mache ich mir nur Gedanken über Probleme einer nachfolgender Generation. )



  • Nein, ich glaube und erwarte nicht, dass jeder die StVO auswendig kennt.
    Die Grundregeln, die in den beiden Absätzen §1 (StVO) sind jedoch obligatorisch von niemanden in Frage gestellt werden. Gegenseitige Rücksicht, Schädigung, Gefährdung, Belästigung und Behinderung sollte auch ohne Jurastudium bekannt sein.

    Du hattest jedoch selbst vorgeschlagen, dass man es verpflichtend macht am Rand anhalten zu müssen. §5Abs. 6 (StVO) wäre bereits diese Verpflichtung. (Sehr eng ausgelegt jedoch nur, falls der Traktor zum Überholen ansetzt und eine zweiter hinter diesem fährt.) Eine Obrigkeit baut nicht Straßen, Radwege oder Betriebswege, sie erlässt Gesetze und lässt diese in vielen Fällen auch kontrollieren.

    Um beider Interessen nachzukommen bräuchte es getrennte Fahrbahnen oder eben wenigstens hinreichende Informationen. Wieso soll das kein richtiger Weg sein?

    Der Flächenverbrauch für getrennte Fahrbahnen bzw. Verkehrsbereichen ist in Fällen von stetiger Nutzung für beide Interessen in Einzelfällen ggf. sinnvoll. Für den Fall im fränk. Seenland hatte ich fälschlich Einigkeit darüber angenommen, dass der Flächenverbrauch und Kosten für Erstellung bzw. Erhalt bei getrennte Wege gegenüber einer gemeinsamen Nutzung der Wege in keinem wirklich diskutablen Verhältnis stehen.

    Die Lösungsidee mit den Piktogrammen ist, doch ein guter Ansatz um jeden (sogar Analphabeten) auf die gemeinsame Nutzung hinzuweisen.


  • Der Bauernverband fragt nur nach mehr Rücksicht und bemängelt fehlendes Verständnis. Aufklärung ist hier der richtige Weg. Den Ruf nach der Obrigkeit sehe ich hier fehlt am Platz.

    §1 (StVO) ist doch eindeutig, oder? In §5 Abs. 6 (StVO) ist geregelt, das langsame Fahrzeuge den Überholvorgang zulassen muss und gegebenenfalls dazu auch anhalten muss. Ist es wirklich für solche Situatonen ergeänzt werden? Z.B. Abs. 6 anzupassen und “…mehrere unmittelbar folgende Fahrzeugen…” mit “oder einem landwirtschaftlichen Fahrzeug” zu ergänzen?

    Alternativ könnte die Obrigkeit landwirtschaftliche Wirtschaftswege für die übliche Erntezeit komplett für andere Nutzung sperren.

    Ich halten ein “Bitte einig Euch” und Aufklärung ist IMO der einzig richtige Weg um beider Interessen ausgewogen nachkommen zu können.


  • Ich meinte nicht, dass die laufenden Kosten für eine leerstehende Immobilie oder auch nur des Grunds immens hoch wären. Enteignung ist jedoch ein starker Eingriff. Auch wenn diese im GG verankert ist. Das Verhältnis zwischen Kosten (inkl. Risiko) von Vermietung im Verhältnis zum Leerstand und Wiederverkäufer sind in Schieflage.

    Es sind nicht ausschließlich Bodenspekulanten unter den Immobilienbesitzern. Viele müssen sich auch das Geld für eine Renovierung über Jahre ansparen oder tätigen diese Schritt für Schritt in Eigenleistung.

    Als Lösung sehe ich eine Unterscheidung zu den Anforderungen an gewerblichen Immobilienverwertung bzw. Vermietung und “kleinen” Vermietern.


  • Verstehe. Würden aber dann die Hersteller solcher Waren/Produkte nicht versuchen den Anteil der automatisiert erstellten Ware zu drücken um mehr „kostenpflichtige“ Anteile zu verkaufen?

    Möglicherweise. Ich verstehe die Aussage so, dass Hersteller auf Automatisierung verzichten würden oder/und manuell, individuell hergestellte Waren als besser bewerben und vermarkten werden. Was erstmal nicht schlecht ist. Unternehmen hätten auch die Möglichkeit Maschinen über interne/externe Dienstleister zu beschäftigen und auf diesem Weg den “kostenpflichtigen” Anteil am Produkt zu erhöhen. Sofern kein Monopol besteht, dürfte Konkurrenz dieses Problem jedoch lösen.

    Weiter stelle ich mir eine Distanzierung zwischen ist-automatisiert-erstellt-worden sehr schwierig vor.

    Es dürfte ähnlich komplex und schwierig sein wie das “Lieferkettengesetz” oder die RoHS-Richtline. Es ist aufwändig, jedoch umsetzbar.

    Da ist ein bedingungsloses Grundeinkommen wesentlich einfacher.

    Stimmt es ist einfacher. Es ist die Methode der Geißkanne und spart hierdurch Verwaltungsaufwände. Es birgt IMO jedoch die Gefahr der Unverhältnismäßgkeit, insbesondere gegenüber Geringverdiendern. Die Gelder werden in einem dynamischen Wirtschaftsystem erwirtschaftet, jedoch über ein relativ starres und träges System ausgezahlt um Stabilität zu wahren. Das bedingungslosem Grundeinkommen wird über die Jahre entweder nie ausreichend oder unterfinanziert sein. Es fehlt die Kopplung zwischen INFLOW und OUTFLOW. Beispiel:

    • Wir setzen das bedingunsloses Grundeinkommen (BGE) auf 2000,-€ und finanzieren es über eine fixe Abgabe von X% auf alle aktuellen Einkommen. Im Fall von größerer Arbeitslosigkeit und/oder insolventen Unternehmen resultiert eine Finanzierungslücke. Wahrscheinlich wird man weitere Abgaben zur Querfinanzierung suchen, die verwaltet werden muss. Man könnte das BGE Vermögenden mit dem Argument der Gerechtigkeit verwehren (Verwaltung notwendig). Alternativ kann wesentlich einfacher die Abgabe X% auf Y% erhöht werden.
      Im Fall von Wirtschaftswachstum würden wir Überschüssen im Topf für das BGE sehen. (Möglicherweise kommt aufgrund der aktuelle politischen Situation einer auf die Idee hiermit das marode Schienennetz zu sanieren. Anstatt das BGE entsprechend anzupassen oder Rücklagen zu bilden.)

    • Wir finanzieren das BGE mit einer fixen Abgabe von X% auf alle aktuellen Einkommen, dass wir mit den aktuellen Einkommen jedem ein BGE von 2000,-€ auszahlen können und passen es jährlich an den Vorjahres-Inflow an. Im Fall von einer Bereinigung des Verhältnis Geld/Sachwerte durch Inflation, wird das BGE im Kaufwert auf ein Minimal-Einkommen drücken. Vermutlich kaum ausreichend für Lebenshaltung.
      Auch hier wird man Querfinanzierungen suchen oder das Bedingungslos aufweichen und Armut als Bedingung voraussetzen. Wesentlich einfacher wäre natürlich die Abgabe von X% zu erhöhen.

    Beide Vorgehen laufen zwangsläufig auf eine regelmäßige Anpassung der System-BGE hinaus und wird die abgeschaffte Verwaltung von Armut durch andere Verwaltung ersetzten. Faktoren wie Konkurenz zu anderen im Ausland oder anderen Wirtschaftsräumen sind noch nicht berücksichtigt, jedoch für ein vom Aussenhandel abhängiges Land mitentscheidend (Oder man reudziert den pers. Anspruch).

    Das eigentliche Problem, der Gewinnmaximierung durch Herausnehmen einiger aus der Wertschöpfungs-/Gewinn-Kette wird durch das BGE nicht berücksichtigt. Es hilft nur diese notdürftig in die Verbraucherkette zu behalten. Anstatt stetigem Wachstum und Schaffung von Werten, setzt das System BGE voraus, dass einige Wenige oder Maschinen zukünftig das konstante Einkommen aller erwirtschaften. Im Fall, dass durch Maschinen geschaffene Werte (abzügl. der Betriebskosten) kostenfrei zu Verfügung stehen werden Maschinen Produkte für alle generieren (niedrieger Preis). Es löst jedoch nicht das Problem der ungleichen Verteilung der Güter. (wie bisher oder auch mit BGE). Die Arbeit von Einzelnen bleibt jedoch im Wert erhalten (höherer Preis) und bringt diesem im Fall von Bedarf auch den Gewinn. Unser aktuelles System ist hiervon gar nicht so weit entfernt. Bereits jetzt sind automatisiert und maschinell hergestellt Produkte meist schon Preisgünstiger.


  • Ich sehe es nicht als Verzicht oder Reduktion von sozialer Teilnahme. Mit geringerer Bevölkerungsdichte ist es eine Reduktion der Angebotsvielfalt. Das bedeutet eventuell, dass in Städten mehr versch. Sportarten, Musikvereine, Künstlergruppen, Spielgruppen oder einfach Kneipen in der, sagen wir mal 7km Fahrradreichweite liegen. Am weiteren Land sind es eventuell nur ein Fußballverein, Theatergruppe und eine Kneipe. Sofern einem das Angebot nicht zusagt, hat man die Möglichkeit sich Gleichgesinnte zu suchen und z.B. eine Fahrrad-/Yoga-Gruppe zu gründen und diese mit anderen Gruppen zu vernetzen. Eventuell bedeutet das auch, dass einige Interessen an versch. Orten nicht möglich sind. Alpines Klettern ist and der Nordsee jedoch auch kaum möglich.
    Es sind keine schwarz-weiß-Szenarien. Weiterhin gibt es Möglichkeiten von Sammeltransportmitteln (meist ÖPVN), private Fahrgemeinschaften, reduzieren der Häufigkeit, usw.

    Politisch sehe ich die relativ kurzfristige Lösung in einer Preiserhöhung für Mobilität, die nicht zum erwirtschaften des Lebensunterhalts benötigt wird. wobei der Preis nicht ausschließlich in Geldwert zu sehen ist. Zusätzlich zu einer Preiserhöhung für Energie für Mobilität und entsprechendem Ausgleich für berufl. notwendige Fahrten würden folgende Maßnahmen mittelfristig helfen:

    • Verbot von Verkehrsmitteln mit Abgas-Emissionen in den Innenstädten (enger Kreis). Mit dem Ziel die Schadstoffbelastung zu reduzieren und den Nebeneffekt, dass Altfahrzeuge mit geringerer Nutzung, aufgrund des Kosten-Nutzen-Verhältnis, durch ÖPVN zu ersetzt werden.
    • Stellplatznachweis für alle Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen im Zulassungsgebiet. Zielsetzung, wäre die Kosten für den Stellplatz dem Fahrzeug zuzuordnen.
    • Keine staatl. finanzierte ausgewiesene Parkplätze, die kostenfrei oder zeitlich unbegrenzt benutzt werden können. Zielsetzung ist auch, dass die Kosten für den Stellplatz dem Betrieb oder der Haltung des Fahrzeugs zuzuordnen sind. Ein indirektes Ziel ist eine Reduktion der privaten Fahrzeuge. Privat zu Verfügung gestellte Parkplätze für den Geschäftsbetrieb (z.B. am Supermarkt) sind nicht öffentlich finanziert. Parkbuchen in Innenstädten könnten von der Stadt den Anwohner vermietet werden.

  • Ich frage mich da halt, was ein anderes Hindernis wie etwa ein Auffahrunfall mit diesen Leuten macht. Also wenn die Straße blockiert ist, kein Personenschaden, man wartet auf die Polizei usw. Der Unterschied liegt darin, dass alle Beteiligten das gleiche Ziel verfolgen um möglichst schnell weiterkommen zu können. Gerade bei einfachen Auffahrunfällen mit geringerem Schaden (Bagatellunfälle) ist ein blockieren der Straße nicht gerechtfertigt. Auch hier gibt es den Unmut der anderen zu spüren.

    Da hat man auch keine Zeit, sich drauf einzustellen. Und ob das in den Köpfen solcher “Faustrichter” dann andere Schalter umlegt? Oder ob sie vielleicht den/die junge/n Student/in oder das hilflose Ehepaar einfach grundlos zusammenbrüllen oder wegschubsen, weil die Baustelle wartet? Und wenn wir versuchen solches Vorgehen irgendwie zu rechtfertigen, Verständnis zu erwecken, wollen wir dann auch Verständnis zeigen für die Idiot*innen, die auf der Autobahn die Rettungsgasse “mitbenutzen”, weil der Stau so unvorhergesehen daherkam?

    Eine Rettungsgasse zu Befahren ist nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld und soweit ich weiß auch mit Fahrverbot geandet. Anbrüllen, Wegschubsen oder auch andere zu mutwillig zu behindern sind eine Form von Gewalt. Wie geschrieben sehe ich keine Rechtfertigung Personen zu attackieren. Einen Unbeteiligten anzubrüllen, sehe ich ebenfalls nicht gerechtfertigt. Ich zähle die unangemeldete Blockade der Straße jedoch ebenfalls zur Gewalt. Denn der Autofahrer wird in eine Situation gezwungen. Es ist eine aktive Handlung der Aktivisten ich setze das einem Anbrüllen gleich, wobei sich der Betroffene beim Anbrüllen die Situation meist selbst verlassen kann.

    Meines Erachtens muss jede/r am Lenker eines Kfz den nötigen Verstand mitbringen, mit einer Verspätung zu rechnen und auch damit umgehen zu können. Völlig egal, was der Grund sein mag. Den Satz kann ich unterschreiben. Würde ihn jedoch gerne von “jeder/r Lenker eine Kfz” auf Verkehrsteilnehmer erweitern.

    Ich sage nicht, dass man nicht grantig werden darf (wäre ich sicher auch). Aber man muss es dennoch kontrollieren können. Stimmt!

    Nur um es klar zu stellen. Ich habe kein Verständnis für austickende Autofahrer. Ich halte es jedoch für scheinheilig als Aktivist gezielt Unruhe zu initiieren, andere zu provozieren und dann auf die schwarzen Schafe unter den provozierten zu deuten. Das Ziel von “Zivilem Ungehorsam” ist es Unruhe zu schaffen um Medieninteresse zu erwecken und politische Amtsträger zu Veränderung zu bewegen. Der austickende LKW-Fahrer wir hier benutzt. Das gehört zur Methode.


  • Bevor man jemanden enteignet, könnte man ein Angebot machen die Immobilie zu kaufen. Wieso findet sich keiner bzw. gründet eine Genossenschaft, diese Häuser zu kaufen, zu renovieren und mietfrei zu leben? Oder möchte niemand das Risiko einer eigenen Immobilie, deren Finanzierung und eventueller örtlicher Gebundenheit und eingehen?

    Ein leeres Haus kostet dem Eigentümer regelmäßig Geld. Sofern die Grundstückspreise nicht explodieren ist eine Leerstand finanziell gesehen für den Eigentümer nicht sinnvoll. Vielleicht kann dieser es sich schlichtweg nicht leisten zu renovieren.


  • Es soll keine Rechtfertigung sein demonstrierende Personen zu attackieren. Die Situation der beiden ist jedoch unterschiedlich. Der Demonstranten hat sich Zeit genommen und für dem Protest eingeplant. Bei einer unangemeldeten Demo wird dem anderen dies nicht zugestanden. Dieser wird zur Teilnahme am Stillstand gezwungen ohne darauf zu achten welche Auswirkungen das für ihn hat. Wer schon mal, trotz geplanten Zeitpuffer im ÖPVN und aufgrund von Ausfällen und Unpünktlichkeit, einen wichtigen Termin verpasst hat, sollte das Gefühl kennen.

    Meiner Ansicht nach ist das Ziel des Protests, diese Emotion auszulösen. Es ist ein Spiel mit Macht. Diese endet auf die Spitze getrieben immer in Gewalt (egal von welcher Seite). Ob man es auf die Spitze treibt, steht auf einem anderen Blatt.

    Gedankenspiel um die Position beider Seiten zu betrachten: Wäre es OK, wenn ein Autofahrer bei einem Sitzstreik den bisher nicht festgeklebten Demonstranten für 3 Stunden einfach festkleben würde? Oder deren Verlassen der Straße durch umparken verhindern würde? Wäre diese Unterstützung der eigenen Tätigkeit auch Gewalt bzw. eine Art von Freiheitsentzug? Wäre das beschädigen der Fahrzeuge beim d’überklettern um zur Toilette zu kommen Gewalt?