Das Gesetz verfolgt als Ziel eine möglichst umfassende Sanktionierung von Verbreitern von Kinderpornografie. Wohlgemerkt: der verbreitenden Personen, nicht des Materials! Es muss also im Sinne des Gesetzes sein, schon beim ersten Mal einen Verbreiter gerichtsfest dingfest zu machen. Dazu braucht es Beweissicherung.
Wenn jetzt aber Verbreiter davon ausgehen können, dass niemand ihr Verbreiten sicherstellt, weil allein die Sicherung des Beweismaterials durch jeden außer die Verfolgungsbehörden schon strafbar ist, eröffnet das Verbreitern von Kinderpornografie gute Chancen, mehrfach ungeschoren davonzukommen.
Seems Germany would be heaven to this userbase.
Pose a question, expect a no-nonsense, factual answer. Don’t be offended but appreciate the candor and brevity. Get back to being productive so you can leave for a timely Feierabend like everyone else.
Gerne! Flux ist auch gerade für Desktops gut, wenn man öfter mal bis in die Abendstunden am Rechner arbeiten muss. Ich zumindest konnte einen klaren Unterschied beim Schlafengehen bemerken.
Nein. Gemeint ist, dass die Geräte automatisch die dargestellten Farben um Anteile des blauen Lichtspektrums reduzieren. Heißt bei Android „Nachtlicht“, war aber ursprünglich eine App für gejailbreakte iPhones namens „flux“.
Wenn du das mit maximal 600 Watt Einspeisung schaffst: Gönn dir!
Kein Batteriefahrzeug abgebrannt -> deutsche Presse nicht interessiert
Wenn keiner das Geld mitbekommt, kommt es nicht in den Umlauf.
Das wäre in Amerika ein Problem, nicht aber bei uns. Einerseits, weil hier keine komischen Klagesummen aufgerufen werden. Andererseits, weil es hier eben um einen Strafprozeß geht, bei dem auch jeder noch so teure Anwalt erst einmal gegen die Staatsanwaltschaft steht.